70 Jahre Grundgesetz

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält im Bundesverfassungsgericht eine Rede zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes1 Quelle: Steinmeier, F.-W.: „Rede des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes“:
http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2019/05/190522-Karlsruhe-Bundesverfassungsgericht.html (abgerufen am 22.05.2019)

„Das liebste Buch der Deutschen“, so titelte Anfang Mai eine Wochenzeitung zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes – und zeigte dazu die schlichte weiße Taschenbuch-Ausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung, mit grauem Bundesadler und schwarz-rot-goldenem Balken, wie sie landauf, landab in vielen Bücherregalen und Schreibtischschubladen ein Zuhause gefunden hat, mal mehr und mal weniger zerlesen.

Das liebste Buch der Deutschen – das ist nicht nur eine gute Schlagzeile, sondern auch so etwas wie der Grundton dieses Jubiläumsjahrs. Das Grundgesetz, so scheint es, gibt es in diesen Wochen nur im Superlativ. Und man kann ihm auch kaum noch entkommen, es begegnet einem beinahe überall – am Zeitungskiosk und im Buchladen, im Internet und den sozialen Medien, morgens im Radio und abends vor dem Fernseher.

Auch hier in Karlsruhe ist in diesen Tagen etwas los – hier in dieser Stadt, deren Name längst zum Synonym für das Bundesverfassungsgericht geworden ist, oder, wenn ich das so sagen darf: für den „liebsten Verfassungshüter der Deutschen“.

Das Grundgesetz bringt Bürgerinnen und Bürger ins Gespräch, aber eben auch die Verfassungsorgane, und zwar nicht nur dann, wenn es Geburtstag hat. Auch deshalb freue ich mich, heute als Bundespräsident zu Gast zu sein bei Ihnen im Gericht – lieber Herr Voßkuhle, ganz herzlichen Dank für die Einladung!

Die Zustimmung der Deutschen zu ihrer Verfassung ist seit vielen Jahren hoch. Auch zum 50. und 60. Geburtstag ist das Grundgesetz als „Glücksfall“ gefeiert worden. Aber ich habe den Eindruck, dass das, was wir in diesen Wochen erleben, doch eine andere Qualität hat. So breit war das Interesse in den vergangenen Jahren nicht, so oft wurden die Grundrechte selten zitiert, und auch der Ton war vielleicht nie so kämpferisch wie heute.

Ich glaube, die neue Aufmerksamkeit für das Grundgesetz – aber auch für die Weimarer Reichsverfassung, deren 100. Geburtstag wir in diesem Jahr ebenfalls feiern –, diese Aufmerksamkeit hat auch etwas mit der neuen Beunruhigung über die Lage der liberalen Demokratie zu tun.

In einer Zeit, in der auch bei uns in Europa demokratische Institutionen wieder in Zweifel gezogen werden, in der gewählte Regierungen die Freiheit der Meinung und die richterliche Unabhängigkeit einschränken, in einer solchen Zeit haben viele Menschen in unserem Land das Bedürfnis, für das Grundgesetz einzustehen und für unsere Grundordnung auch wieder zu streiten.

Die Anfechtungen der liberalen Demokratie erfüllen auch mich mit Sorge, aber diese Sorge sollte die Bedeutung unserer Verfassung nicht überschatten. Ganz im Gegenteil! Gerade weil die Demokratie wieder unter Druck gerät, gerade weil Institutionen in anderen Ländern unter Stress stehen, gerade deshalb sollten wir das Grundgesetz heute selbstbewusst feiern.

Der 23. Mai, unser Verfassungstag, den wir morgen begehen, hier in Karlsruhe, in Berlin und an vielen Orten in unserem Land, dieser Tag ist zuallererst ein Grund zur Freude. Wir können uns freuen über ein Land „in guter Verfassung“, und wir können uns freuen über Bürgerinnen und Bürger, die aufstehen und ihre Stimme erheben für Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie. Allen, die unser Grundgesetz heute leben, gilt mein herzlicher Dank!

Vor siebzig Jahren, als Konrad Adenauer im Turnsaal der Pädagogischen Akademie in Bonn das Grundgesetz verkündete, sprach noch nicht viel dafür, dass es zu einer Erfolgsgeschichte werden sollte.

Im besetzten und geteilten Deutschland löste das Verfassungswerk, das der Parlamentarische Rat unter Aufsicht der Alliierten in monatelanger Arbeit erschaffen hatte, keinen Jubel aus, kaum jemand interessierte sich für seine Versprechen. In den Trümmern der Nachkriegszeit hatten die Menschen andere Sorgen, und nach der Katastrophe des Nationalsozialismus wollten die meisten von Politik lieber nichts mehr wissen.

Das Grundgesetz kam 1949 nicht als stolzer Hoffnungsträger der Demokratie zur Welt, sondern eher als „unscheinbare Notgeburt“, der damals kaum jemand ein langes Leben prophezeien mochte.

Dass es den Boden für einen erstaunlichen demokratischen Aufbruch in Westdeutschland bereiten konnte; dass es die Kraft hatte, nach der Friedlichen Revolution und der Wiedervereinigung zur Verfassung aller Deutschen zu werden; dass es bis heute weltweit rezipiert und geschätzt wird – all das hat unser Grundgesetz, glaube ich, auch dem besonderen Geist zu verdanken, den seine Väter und Mütter ihm mitgegeben haben.

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates – ihre große Mehrheit – waren von den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gezeichnet; viele von ihnen waren selbst verfolgt worden, hatten Beruf oder Freiheit verloren oder im Exil überlebt, manche waren im Widerstand engagiert. Aber auch die Entwicklungen in der sowjetischen Besatzungszone standen ihnen schon vor Augen, die Berlin-Blockade überschattete und beeinflusste ihre Beratungen.

Der neue Staat, für den sie das Grundgesetz schrieben, sollte so etwas wie der Gegenentwurf zur totalitären Diktatur sein, seine Rechtfertigung auf einem obersten Gebot beruhen: Nie wieder sollte es in Deutschland möglich sein, Menschen im Namen des Staates zu demütigen, zu foltern oder zu ermorden. Der Parlamentarische Rat verdichtete das zu einem schönen Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Und er stellte die Grund- und Freiheitsrechte an den Anfang der Verfassung, als verbindliche und vom Einzelnen einklagbare Rechte.

Das war damals, nach dem Absturz in die Barbarei, zweifellos eine „kopernikanische Wende“. Der Parlamentarische Rat gliederte Westdeutschland wieder ein in die liberale Verfassungstradition der Aufklärung. Und er konnte dabei, das machen wir uns heute vielleicht zu selten bewusst, auch an deutsche Traditionen anknüpfen, an die Verfassung der Frankfurter Paulskirche und die Weimarer Reichsverfassung.

Ich finde, der Freiheitsgeist des Grundgesetzes ist gerade heute wieder anregend und belebend, gerade in einer Zeit, in der die liberale Demokratie wieder angefochten wird. 1949, nach der Befreiung vom Nationalsozialismus, hat der Parlamentarische Rat den Westdeutschen eine Verfassung der Freiheit gegeben, 1989 haben sich die Ostdeutschen die Freiheit in der Friedlichen Revolution selbst erkämpft – und gemeinsam sollten wir heute diesen Schatz verteidigen!

Wir wissen, das Gerüst, der Körper, den der Parlamentarische Rat der neuen Demokratie gab, sollte vor allem stabil und abwehrbereit sein. Die Abgeordneten, geprägt vom Scheitern der Weimarer Republik, schufen eine repräsentative parlamentarische Demokratie, und sie verankerten Mechanismen wie das konstruktive Misstrauensvotum, um sicherzustellen, dass die Regierungsbildung im Bundestag zustande kommt.

Gerade heute, wo wir in Bund und Ländern erleben, dass die Zahl der Parteien im Parlament zunimmt und die Regierungsbildung schwieriger wird, erinnern uns diese Mechanismen an die Verantwortung der demokratischen Parteien, zur Zusammenarbeit bereit zu sein und stabile Mehrheiten zu bilden. Das Grundgesetz kann und will ihnen diese Aufgabe nicht abnehmen, mehr noch: Es verpflichtet sie zu dieser Aufgabe!

Unter dem Eindruck der Entwicklungen in Polen und Ungarn wird heute in der Staatsrechtslehre auch diskutiert, wie mögliche „Risse im Panzer des Grundgesetzes“ geschlossen werden könnten. Das Sprachbild des „Panzers“ ist hier nicht zufällig verunglückt. Ich finde, die Wehrhaftigkeit der Demokratie ist eine wichtige Debatte, aber ich möchte auch daran erinnern, dass eine Verfassung sich nicht gegen die Gesellschaft verpanzern kann, dass wir uns im Kampf für unsere Demokratie nicht nur auf Paragrafen und Artikel verlassen dürfen.

Denn am Ende kommt es doch auf uns an, auf die Bürgerinnen und Bürger. Uns muss es gelingen, möglichst viele von denen, die sich abgewandt haben, wieder von unserer Grundordnung zu überzeugen!

Auch deshalb habe ich für morgen Menschen aus allen Teilen unseres Landes zu einer Geburtstagskaffeetafel ins Schloss Bellevue eingeladen. Mit einer großen Debatte wollen wir dort das Grundgesetz ehren, das unsere Demokratie als offenes und vielstimmiges Gespräch verfasst.

Dass unsere Verfassung zu einer Erfolgsgeschichte werden konnte, hatte natürlich auch mit den günstigen Umständen in der jungen Bundesrepublik zu tun, mit dem Wirtschaftswunder, der Westbindung, dem Frieden des Kalten Krieges in Europa. Bonn war nicht Weimar, das galt nicht nur für die Verfassung, sondern auch für die Wirklichkeit, auf die sie traf.

Das Grundgesetz hat von den Umständen profitiert, aber es hat sie auch mitgeprägt. Die demokratischen Institutionen, die es entwarf, funktionierten von Anfang an ziemlich reibungslos, und die Grundrechte trugen nach und nach zum gesellschaftlichen Wandel bei. Oder besser gesagt: Es war vor allem das Bundesverfassungsgericht hier in Karlsruhe, das dem Freiheitsgeist Gehör verschaffte, die Reichweite der Grundrechte ausdehnte und den Bürgern half, sie durchzusetzen, manchmal auch gegen eine widerstrebende Politik.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts lesen sich wie eine Geschichte des liberalen Aufbruchs in der Bundesrepublik. Sie halfen mit, autoritäre Strukturen abzubauen, wie sie sich etwa im Ehe- und Familienrecht widerspiegelten. Und sie verhalfen den Grundrechten zum Durchbruch in unserer Gesellschaft, in der Urteile wie „Lüth“, „Spiegel“ oder „Brokdorf“ bis heute bekannte Chiffren für Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit sind.

Eine Verfassung soll so etwas wie ein Ruhepol der Gesellschaft sein, aber sie darf nicht erstarren. Sie muss offen bleiben für gesellschaftlichen und politischen Wandel. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder auf neue Entwicklungen reagiert, die der Parlamentarische Rat noch gar nicht vorhersehen konnte, auf Bedürfnisse des modernen Datenschutzes ebenso wie auf eine veränderte europäische und internationale Ordnung.

Manche Urteile waren heftig umstritten, manchmal auch innerhalb der Senate hier in Karlsruhe. Aber allein die Tatsache, dass sich tausende Bürgerinnen und Bürger in unserem Land jedes Jahr mit Verfassungsbeschwerden an das Bundesverfassungsgericht wenden, ist ein starkes Indiz dafür, dass dieses Gericht höchstes Ansehen und Vertrauen genießt.

Wir wissen, nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Parlament und Regierung wenden sich an das Bundesverfassungsgericht. Der „Gang nach Karlsruhe“ ist auch ein Mittel der Politik, und ich finde, die Politik sollte mit diesem Mittel verantwortungsbewusst – meint: zurückhaltend, im eigenen Interesse – umgehen. Wenn im öffentlichen Diskurs, beim Abwägen der Argumente die streitigen Fragen vorschnell auf den Aspekt der Verfassungsmäßigkeit verengt werden, dann ist das, so befürchte ich, in den Augen der Bürger nicht unbedingt ein Ausweis von Stärke der Demokratie!

Das Grundgesetz ist im Vergleich zu anderen Verfassungen besonders oft geändert worden. Manche Änderung ist bis heute umstritten, und immer wieder wird darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist, bestimmte Staatsziele festzuschreiben. Wie auch immer man dazu im Einzelnen steht: Das Grundgesetz, die Verfassung unserer Demokratie, will kein Politikersatz sein. Es legt die Spielregeln fest für den politischen Prozess, und es will diesen Prozess offenhalten, seine Ergebnisse also gerade nicht vorwegnehmen.

Wie groß die integrative Kraft dieser offenen Verfassung ist, hat sich besonders nach der Wiedervereinigung gezeigt. Wir wissen, die Mehrheit sah 1990 keinen Bedarf, das Werk des Parlamentarischen Rates zu ersetzen oder grundlegend zu reformieren. Ob es anders besser gewesen wäre, das bleibt eine hypothetische Frage. Heute, mit dem Abstand von fast drei Jahrzehnten, können wir jedenfalls feststellen: Das Grundgesetz ist längst zur Verfassung aller Deutschen geworden – und genau so empfinden es die Menschen in West- und in Ostdeutschland, wie eine Umfrage erst jüngst wieder gezeigt hat.

In diesem Jahr, in dem wir den 30. Jahrestag des Mauerfalls begehen, möchte ich aber eines noch hinzufügen, was nicht in der Verfassung steht: Die vielen Frauen und Männer, die sich damals in der DDR die Freiheit erkämpften, haben diese Erfahrung mit eingebracht in unsere gemeinsame Demokratie. Ich finde, nicht nur an Herrenchiemsee und Bonn, sondern auch an Orte der Demokratie wie Leipzig, Plauen oder Prenzlauer Berg, an Montagsdemonstrationen, Runde Tische und erste freie Wahlen sollten wir ruhig öfter erinnern – und das nicht nur im Osten der Republik!

Die Zustimmung zum Grundgesetz ist hoch, aber wir beobachten heute auch, wie in Teilen unserer Gesellschaft der Unmut über die praktische Politik wächst. Jeder Dritte ist unzufrieden mit der Art und Weise, wie die Demokratie in unserem Land funktioniert, und viele sehen beunruhigt in die Zukunft.

Nun muss es kein Widerspruch sein, wenn die Zustimmung zur Verfassung höher ist als die zur praktischen Politik. Eine Verfassung ist ein Versprechen, eine Norm, an der die Wirklichkeit gemessen werden kann. Wenn die Wirklichkeit hinter dem Versprechen zurückbleibt, sollten Demokraten sich angespornt fühlen, Verantwortung zu übernehmen und mitzuhelfen, die Dinge zum Besseren zu wenden, auf dem Boden und in den Bahnen des Grundgesetzes. Unzufriedenheit mit dem, was ist, heißt immer auch: Es möge besser werden!

Das Problem ist heute aber, dass viele Bürgerinnen und Bürger weniger Vertrauen in die demokratischen Institutionen haben, dass sie nicht mehr ohne Weiteres daran glauben, dass Parteien und Parlamente die großen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen können.

Wenn heute nicht einmal mehr die Hälfte der Menschen in unserem Land daran glaubt, die drängenden Probleme könnten durch die etablierten politischen Parteien gelöst werden; wenn es diesen Parteien in manchen Regionen immer schwerer gelingt, Kandidaten für Kommunalwahlen zu finden; wenn in der jungen Generation sogar eine große Mehrheit der Ansicht ist, es brauche neue politische Bewegungen und ganz andere Kanäle, dann ist das nicht nur ein Problem für einzelne Parteien. Sondern dann gerät mehr und mehr die politische Ordnung, wie sie unsere Verfassung selbst vorgesehen hat, insgesamt in Zweifel.

Das Grundgesetz erwähnt die politischen Parteien ausdrücklich und an einem sehr prominenten Platz. Der Parlamentarische Rat wollte damit ein deutliches Zeichen setzen gegen die Tradition der Parteienverachtung, die das Kaiserreich und die Weimarer Republik geprägt hatte, und er würdigte die Rolle der Parteien bei der politischen Willensbildung.

Die zentrale Einsicht der Väter und Mütter des Grundgesetzes hat bis heute nichts von ihrer Gültigkeit verloren: Parteien sind nicht die alleinigen Akteure in der politischen Willensbildung, aber sie sind in unserer föderalen repräsentativen Demokratie unverzichtbar.

Deshalb wünsche ich mir, dass die demokratischen Parteien wieder mit denjenigen ins Gespräch kommen, die sich abgewandt haben und der parlamentarischen Demokratie fehlen – aber eben auch mit denen, die sich auf neue und andere Weise politisch interessieren und engagieren. Gelingen wird das nur, wenn manches Vorurteil, auf beiden Seiten, über Bord geht.

Ich wünsche mir jedenfalls, dass die Parteien ihre Türen und Fenster noch weiter öffnen, dass sie nicht jede ungewöhnliche Idee gleich als Angriff verstehen, dass sie gerade jungen Menschen neue Wege in die Politik ebnen. Und umgekehrt: Die vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger, die sich heute außerhalb von Parteien für ein besseres Land und eine bessere Welt einsetzen, die informiert, kritisch und neugierig sind, sie alle möchte ich ermutigen, sich ruhig einmal hineinzuwagen in die Werkstätten der Demokratie, die Parteien immer noch sind, und wenigstens zu überprüfen, ob jedes Vorurteil berechtigt ist.

Lebendig bleibt unsere Verfassung nur, wenn wieder mehr Menschen in Deutschland nicht nur den Freiheitsgeist des Grundgesetzes, sondern auch sein Gerüst, seine demokratischen Institutionen für sich entdecken.

Es hat uns erstaunlich weit gebracht, unser Grundgesetz – sein Geist und seine Institutionen. Wenn wir uns heute erinnern, woher wir Deutschen vor 70 Jahren kamen und was wir, Schritt für Schritt, aus uns gemacht haben, dann ist das allemal ein Grund zur Freude – und mehr noch: eine Quelle für Zuversicht, eine Quelle für demokratischen Patriotismus.

Demokratischer Patriotismus lässt sich nicht verordnen, aber anders als in der ersten deutschen Demokratie ist er in großen Teilen der Gesellschaft verankert. Und er wurzelt in den Normen, die das Grundgesetz an seinen Anfang stellt: Menschenwürde, Freiheit und Demokratie. Das „“Nie wieder““, das die Väter und Mütter unserer Verfassung einte, die Erinnerung an die Abgründe unserer Geschichte ist ihm tief eingeschrieben.

Und nicht trotzdem, sondern gerade deshalb können wir heute froh sein über dieses Grundgesetz! Nicht trotzdem, sondern deshalb dürfen wir stolz sein auf die mutigen Frauen und Männer, die in unserem Land, zu ganz unterschiedlichen Zeiten, für Freiheit und Demokratie gekämpft haben – auf alle, die diese Verfassung heute mit Leben füllen.

„Das liebste Buch der Deutschen“ ist mehr als ein Text, der irgendwo in Regalen und Schubladen schlummert, mehr als eine Norm, die hier in Karlsruhe ausgelegt wird. Es ist ein Versprechen auf eine gute Zukunft, das niemand einlösen kann außer uns selbst.


Hier finden Sie weitere Informationen zur Kampagne:
»Mein Grundgesetz | Ich bekenne mich!«