Zeichen setzen!

Eine wichtige Rolle in unserer Kampagne »Mein Grundgesetz | Ich bekenne mich!« spielen 25mm Buttons, mit denen das Publikum ein Zeichen setzen kann.

Wie haben die Art. 1-20 GG in 22 subjektive, emotionale und kackige „Ich […] mein Grundgesetz“-Botschaften verwandelt und diese jeweils auf einen Ansteckbutton gedruckt. Das Grundgesetz (GG) ist als juristischer Text ja eher als trocken bzw. neutral zu bezeichnen. Wir haben es mit dem Possessivpronomen „Mein“ personalisiert und damit eine persönliche Beziehung zwischen uns, dem Volk, und unserer Verfassung, den einzelnen Artikelinhalten des Grundgesetzes, aufgebaut, die wir mit der Betonung des Pronomens „Ich“ noch verstärken.

So werden aus dem Art. 18 GG1 Art 18 GG [Grundrechtsverwirkung]
„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Quelle: Art. 18 GG, auch unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html (abgerufen am 01.07.2018)
ein „Ich bekenne mich zu meinem Grundgesetz“, aus Art. 20 Abs. 4 GG2 Art 20 [Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Quelle: Art. 20 Abs. 4 GG, auch unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html (abgerufen am 01.07.2018)
ein „Ich beschütze mein Grundgesetz“, aus Art. 4 GG3 Art 4 GG [Glaubens- und Gewissensfreiheit]
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Quelle: Art. 4 GG, auch unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html (abgerufen am 01.07.2018)
ein „Ich glaube an mein Grundgesetz“ etc. – und wecken die Lust auf mehr.

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Hier finden Sie weitere Informationen zur Kampagne:
»Mein Grundgesetz | Ich bekenne mich!«