Kleine Motivationsbetrachtung zum GG

Wenn man das Grundgesetz fragen könnte, welchen Lieblingsgrundrechtsartikel es selber hat, würde es wahrscheinlich „Art. 18 GG“ antworten.
Und dabei seinen Gegenüber leise kichernd aufzufordern: „Bekenne Dich!“

„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“1 Quelle: Art. 18 GG, auch unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html (abgerufen am 02.07.2018)


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»Mein Grundgesetz | Ich bekenne mich!«