Beschütz mich mutig!

Liebes Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,

nach nur 44 Tagen in der freigegebenen Legalität und dem nachfolgenden erneuten Verbot bleiben ein paar Fragen offen:

Wer (wie wir) zum Schutz des Grundgesetzes durch das Grundgesetz selbst (Art. 20 Abs. 4 GG) aufruft und die Bürgerinnen und Bürger über diesen Artikel informieren möchte, die ihn noch nicht kennen – ist ein Verfassungsfeind, da die Verfassung sich selbst feindlich gesinnt sein kann?

Wer hierfür Dokumente des Deutschen Bundestags, des Bundesverfassungsgerichts und der Bundeszentrale für politische Bildung zitiert – ruft mit diesen zur Gewalt auf?

Wer dazu die These vertritt, dass die Demokratie weltweit, in Europa und natürlich auch in Deutschland gefährdet sei – ist aggressiv?

Wer dann noch wagt, Ihre Kampagne „Demokratie leben!“ dazu in Bezug zu setzen – beschädigt ebendiese Kampagne und die Demokratie?

Und Sie haben wirklich Angst davor, dass 25mm Buttons mit dem Text „Ich beschütze mein Grundgesetz – Art. 20 Abs. 4 GG“ das Volk zum Widerstand aufwiegeln können?

Unglaublich. Mit Stolz zum zweiten Mal verboten!


Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausstellung:
»Demokratieartefakte | Mit uns macht die Geschichte Schluss«